WILLKOMMEN IM TEAM
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FREELANCER KONZEPTION & COPYWRITING (m/w/d)
Als kreativer Kopf ist Texten deine Welt? Du weißt, welche Eigenschaften Texte aufweisen müssen, damit sie gut verkaufen? Du kannst dich super gut in Marken hineinfühlen und weißt, wie die jeweilige Zielgruppe kommuniziert?
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Das solltest du mitbringen
Erfahrung im Bereich Copywriting // Texten
Erfahrung und Wissen im Bereich Markenkommunikation
das eigenständige Einbringen von Ideen und Visionen
100%ige Rechtschreibsicherheit
Lust, dich sprachlich kreativ auszuleben
ein Gespür für ansprechende, moderne Texte
Das darfst du von Schreibamt erwarten
selbstständige Zeiteinteilung
ein hohes Ausmaß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität
das Arbeiten im Team auf Augenhöhe
Wenn du gerne selbstständig und von überall aus arbeitest, vor Ideen nur so sprühst und unsere Werte (ein hoher Servicegedanke, absolute Kundenorientierung, soziales/nachhaltiges Engagement, ...) teilst, freue ich mich auf dein Anschreiben an [email protected] mit Lebenslauf, einseitigem Motivationsschreiben und aktuellem Honorar. Wenn du Lust hast, schick gern ein kurzes Video von dir mit! Alleinerzieher:innen, Mütter mit Kleinkindern, Student:innen ausdrücklich willkommen.
Unternehmensstandort
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Adresse
Schreibamt
Karlsgasse 10A
A-2500 Baden
Öffnungszeiten
nach telefonischer Vereinbarung
AGB
Für deinen Auftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB Schreibamt
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer (Unternehmen Schreibamt), das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Vertragssprache ist deutsch.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Korrigieren von Texten in deutscher Sprache nach den Basiskriterien der deutschen Rechtschreibung sowie Deutschtrainings, Legasthenietrainings und das Texten.
1.3 Schreibamt verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nachfragen bereits zur Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Korrektur verwenden will, z. B. ob sie 1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll
1.5 Der Auftraggeber darf die Korrektur nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung, Stornos
2.1Die Preise für Korrektorate und Trainings bestimmen sich nach den Tarifen (Honorarliste) von Schreibamt. Leistungen sind
grundsätzlich kostenpflichtig.
2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzauftrage zu angemessenen Preisen in Rechnung
gestellt werden.
2.4 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschlage verrechnet werden, die gesondert und entsprechend zu vereinbaren sind. Schreibamt behalt sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Zwischenrechnungen einzufordern bzw. auszustellen.
2.5 Für Stornos innerhalb von 24 Stunden vor Trainingstermin bzw. vor gebuchtem Korrektoratsdatum sowie für No-Show-Ausfalle, d.s. Fixbuchungen für Korrektorate bzw. für Trainings, welche nicht eingehalten werden, werden pauschal €55,-bzw. 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des Korrektorats ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Schreibamt maßgebend. Trainings finden i.d.R. zu vereinbarten Terminen statt, wobei beide Seiten bei dringlichen Gründen (z.B. Krankheit), die im Voraus bekanntgegeben werden, vom Termin zurücktreten dürfen. Schreibamt behalt sich das Recht vor, einen Auftrag zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Höhere Gewalt
4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat Schreibamt den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Haftung für Mangel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mangel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
5.2 Zur Mangelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewahren. Werden die Mangel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lasst, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mangeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
www.schreibamt.at Mag. Cornelia Czaker
© Schreibamt Mag. Cornelia Czaker www.schreibamt.at
5.5 Für Korrektorat von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mangelhaftung.
5.6 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchfuhren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mangel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.
5.7 Schreibamt haftet nicht für mitgebrachte Gegenstande wie Handys, Kleidung oder andere Wertgegenstände.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen Schreibamt sind mit der Hohe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Falle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschaden. Kann ein Training aus irgendeinem Grund nicht stattfinden, so werden etwaige bereits bezahlte Beitrage ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kunden bestehen nur für Schaden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden.
7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
8. Urheberrecht 8.1 Schreibamt ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte korrigieren zu lassen. Der
Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfugt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
9. Zahlung 9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Leistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
Schreibamt ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
9.2 Bei Zahlungsverzug wird für Mahnschreiben jeweils ein Betrag von €10,- verrechnet. Schreibamt behalt sich das Recht vor, ab dem 30. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in Hohe von 5% in Rechnung zu stellen.
10. Verschwiegenheitspflicht
Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulassige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Schreibamt bedürfen der Schriftform.
13. Webshop
Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ wird ein verbindliches Kaufanbot abgegeben. Die Lieferung erfolgt über einen Link mit dem Passwort zum Download des Dokuments. Der Vertrag kommt durch das Bereitsstellen des Links und durch das Verschicken des Passworts zustande. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse und/oder Rechnung. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, geeignete Software zum Downloaden, Offnen und Speichern des Inhalts des Dokuments bereitzustellen. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. In diesem Fall werden die Kosten rückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt beim Download von digitalen Inhalten. Alle digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. Der Kunde erwirbt ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den nicht kommerziellen Gebrauch. Dokumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Stand: März 2019